Scheidungsfolgeberatung |
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ELTERNBEATUNG NACH § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz
(Verpflichtend bei einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern)
Wenn es in einer Familie zur Scheidung der Eltern kommt, stellt dies für alle Betroffenen einen großen Einschnitt im Leben dar.
Die neue Situation löst bei den Kindern Verunsicherung und Ängste aus.
Sie stellen sich viele Fragen:
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Wohin gehe ich in die Schule?
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Verliere ich meine Freunde?
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Wie ist das mit dem Kontakt?
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Haben meine Eltern mich noch lieb?
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Bin ich schuld, dass sich meine Eltern trennen?
Eine Trennung der Eltern bedeutet meist auch eine krisenhafte Erfahrung für die Kinder, worauf sie emotional und in ihrem Verhalten reagieren werden.
Die Aufgaben der Eltern bestehen darin ihre Kinder besser verstehen zu lernen, ihnen wieder den notwendigen Halt und die Sicherheit geben zu können und eine Atmosphäre von Stabilität zu schaffen.
Inhalte:
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Informationen, wie Kinder eine Trennung und Scheidung erleben, wie sie altersabhängig reagieren können und was sie in dieser Umbruchsituation brauchen.
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Ideen für die Entwicklung einer für das Kind unterstützenden Eltern – Kind Beziehung und einer gelungenen Elternschaft, trotz Trennung.
Kosten:
Ich biete die Beratung sowohl für beide Eltern als auch für einzelne Elternteile an. Die Kosten betragen unabhängig davon € 100,00